ChemRRV

Geräte und Anlagen mit Kältemitteln zur Umweltsituation unterliegen dem Anhang 2.10 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV). Die einzelnen Punkte, die für Sie als Kunde und Eigentümer von Geräten und Anlagen zur Umweltsimulation relevant sind, haben wir für Sie zusammengestellt.

Gerät
Ist ein steckerfertiges System zur Kälteerzeugung, das weder mit einer Kälte- oder Wärmerohrleitung verbunden ist noch eine maximale Leitungsaufnahme von 4 kW überschreitet. Zudem kann es ohne Einsatz von Werkzeug angeschlossen und betrieben werden.

Anlage
Eine Anlage ist demnach entweder mit einer Kälte- oder Wärmerohrleitung fest verbunden, weist eine maximale Leistungsaufnahme von mehr als 4 kW auf oder kann nur mit Bedarf von Werkzeug angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

Meldepflicht
Stationäre Anlagen (nicht Geräte) mit mehr als 3 kg Kältemittel, unabhängig von der Art des Kältemittels, sind meldepflichtig. Bei Anlagen sind z.B. bei Kaskadenkühlung, die Kältemittelmengen zu addieren, denn sie dienen ein und derselben Verwendung.

Wartungsheft
Das Führen eines Wartungshefts ist für Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg Kältemittel, unabhängig von der Art des Kältemittels, obligatorisch.

CO2 Äquivalent und GWP
Das CO2 Äquivalent bzw. der GWP-Wert (GWP = global warming potential) wird verwendet, um die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase zu vergleichen. Der GWP gibt an, wie viel stärker ein Kältemittel, bei dessen Freisetzung z.B. durch Leck oder nicht fachgerechter Reparatur, die Erdatmosphäre im Vergleich zu Kohlendioxid erwärmen kann. Kohlendioxid als Referenzwert hat einen GWP von 1. Die Klimawirkung einer bestimmten Menge an Kältemittel berechnet sich durch die Multiplikation des GWP-Wertes mit der Menge des Kältemittels.

Berechnungsbeispiel mit R-452A:

GWP x Füllmenge in Tonnen = Füllmenge in Tonnen CO2 Äquivalent

2140 x 0.0023 t (2.3 kg) = 4.92 t

Den jeweiligen GWP finden Sie in der «Übersicht über die wichtigsten Kältemittel» auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt   zur Übersicht 

Dichtigkeitskontrolle

Anlagen und Geräte mit mehr als 3 kg ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Kältemitteln müssen regelmässig auf Ihre Dichtigkeit kontrolliert werden. Dies gilt auch, wenn die Füllmenge eines in der Luft stabilen Kältemittels mehr als 5 Tonnen CO2 Äquivalenten entspricht.

Die Häufigkeit der Kontrollen hängt ausschliesslich davon ab, ob die Anlage oder das Gerät als gemäss Norm SN EN 378-2:2017 Ziffer 3.1.7 „hermetisch geschlossen“ gekennzeichnet ist.

 

  Nicht „hermetisch geschlossen“  „hermetisch geschlossen“ 
  Am Standort zusammengebaute Anlagen   Werksgefertigte Kompaktanlagen und -geräte 
Erste Kontrolle nach Inbetriebnahme  2 Jahre  6 Jahre 
Zweite Kontrolle 

nach Inbetriebnahme 

1 Jahr nach Erstkontrolle  4 Jahre Nach Erstkontrolle 
Weitere Kontrollen  jährlich  Alle 2 Jahre 

Hinweis: Die Beschreibungen „Am Standort zusammengebaute Anlagen“ und „Werksgefertigte Kompaktanlagen und -geräte“ sind nicht allein mit der vorangehenden Begriffserklärung „Gerät oder Anlage“ zu verstehen. Auch Geräte, die nicht als „hermetisch geschlossen“ gekennzeichnet sind, fallen unter die Häufigkeit von „Am Standort zusammengebaute Anlagen“.

Die Dichtigkeitskontrolle darf ausschliesslich durch qualifiziertes Personal mit entsprechender Fachbewilligung ausgeführt werden.

Gesetz und Vollzug
Der Gesetzgeber ist die Schweizer Eidgenossenschaft – Bundesamt für Umwelt BAFU. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig. Die hier teils zitierten Formulierungen aus den Vollzugshilfen des BAFU wurden vom BAFU in Zusammenarbeit mit den kantonalen Vollzugsbehörden erarbeitet, um die Bestimmung in der ChemRRV zu konkretisieren. Weitere allfällige örtliche Bestimmungen sind hier nicht berücksichtigt und müssen direkt mit den betroffenen Behörden geklärt werden.

Aktueller Stand betreffend Nachfüllbeschränkung- und Verbot
Aktuell gilt ein bedingtes Nachfüllverbot für Anlagen mit ≥ 40 t CO2 Äquivalent 

  • Seit 1. Jan. 2020 Neue Kältemittel mit GWP ≥ 2500 
  • Ab   1. Jan. 2030 Aufgearbeitete / recycelte Kältemittel mit GWP ≥ 2500 

Konkret heisst das, aktuell dürfen wir Anlagen, die einen gleich oder höheren CO2 Äquivalent als 40 t haben, nur mit aufgearbeitetem resp. recyceltem Kältemittel auffüllen. 

Beispiel:

Eine Anlage mit mehr als 10 kg R-404A übersteigt 40 t CO 2 Äquivalent, diese darf bis zum 31. Dezember 2029 nur noch mit recyceltem Kältemittel aufgefüllt werden. Danach gar nicht mehr, da R404A einen GWP ≥ 2500 hat.

Das Verbot ist kein Verwendungsverbot. Solche Anlagen dürfen unter Einhaltung der Dichtigkeitsprüfung weiterhin verwendet werden. Sollte nach einer Störung am Kältesystem ein Eingriff nötig sein, kann man es in Betracht ziehen, jene Anlage auf ein Kältemittel mit einem niedrigeren GWP (kleiner als 2500) umzurüsten.

Neuanschaffung

Es gibt für jede Anwendung ein geeignetes Gerät. Doch welches ist das richtige? Diese Frage kann niemand pauschal beantworten. Von daher ist eine gute Beratung unverzichtbar. Ein Fehlkauf ist sehr ärgerlich, zeitaufwändig und es können dabei Mehrkosten entstehen, die nicht budgetiert waren. 

Der Gedanke an die Umwelt ist bei einer Neuanschaffung von Bedeutung. Doch was heisst das konkret? Es ist nicht immer nur die neue Technologie, die ein Gerät umweltfreundlich macht. Ein älteres Gerät von guter Qualität ist durchaus auch umweltfreundlich. Indem es lange Zeit im Einsatz bleiben kann, muss kein neues Gerät produziert werden und schont somit Ressourcen und Rohstoffe.

Das Gesetz wie die ChemRRV und die F-Gase Verordnung (EU) regelt die Verwendung von Kältemittel unter anderem anhand ihres Erderwärmungspotentials (GWP global warming potential). Nicht zuletzt aus diesen Gründen sehen sich die Hersteller von Geräten- und Anlagen zur Umweltsimulation vor grossen Herausforderungen. Die Forschung läuft auf Hochtouren, um alternative Systeme zu schaffen.

Sind die bestehenden Systeme gleich umweltschädigend? Nicht zwingend. Zum Beispiel sind, je nach Anwendung, konventionelle Kompressor-Kühlgeräte energieeffizienter als Geräte mit Peltier-Kühlung. Das ist aus Sicht der Energiethematik sogar positiv. Umweltschonend ist letztendlich ein durchdachter Kauf, in Anbetracht von allen Faktoren.

Ein Kältemittel kann umweltbelastend wirken, allerdings erst dann, wenn es an die Luft freigesetzt wird.

Die Verantwortung gegenüber unserer Umwelt liegt in erster Linie beim Inhaber und beim Fachbetrieb, die solche Geräte und Anlagen betreiben und warten.  

Ein Kältemittel kann umweltbelastend wirken, allerdings erst dann, wenn es an die Luft freigesetzt wird. 

Solange es sich im Kältesystem befindet, ist es Teil einer effizienten Kühlung. Das Risiko der Freisetzung eines Kältemittels kann stark reduziert werden, indem das Kältesystem regelmässig auf Intaktheit geprüft wird und Schwachstellen, z.B. bei Verbindungen, vorzeitig behoben werden.

Um das richtige Gerät für seine Bedürfnisse zu finden, stellt man sich am besten einen Anforderungskatalog (Pflichtenheft) zusammen, und lässt sich die Pros und Kontras vom Verkaufsberater aufzeigen. 

Vielleicht können dafür die folgenden Gedankenstützen behilflich sein.

  • Welche Prüfungen müssen mit dem Gerät gemacht werden?
    Temperatur, klimatische Prüfungen, Wechselzyklen, Stabilität, Lagerung etc. 
  • Welche Temperaturen und/oder Feuchte müssen erreicht werden können? 
  • Wie wäre das Gerät ausgelastet? 
  • Gibt es andere Prüfungen im Haus, die mit demselben Gerät gemacht werden könnten, um das Gerät besser auszulasten? 
  • Welche Leistungsdaten muss das Gerät erfüllen?
    z.B. Änderungsgeschwindigkeiten, Taupunktbereich 
  • Was sind „must-have“, welche Optionen „nice-to-have“?
    z.B. Fahrbar, zusätzliche Durchführungen, Licht im Prüfraum, unabhängiger Prüfgutschutz, Türanschlag rechts oder links etc. 
  • Wo lässt sich das Gerät aufstellen, werden hausbedingte Anschlüsse benötigt? 
  • Wie lange soll das Gerät im Einsatz sein? 
  • Gibt es gesetzliche Vorschriften, die zu beachten sind? 
  • In welchem Budget soll das Gerät liegen? 
  • Sind nebst dem Gerät noch Servicedienstleistungen nötig?
    Erstkalibration, Inbetriebnahme, Schulung 
  • Gibt es eine Servicestelle in der Schweiz? 
  • Welche Unterhaltskosten muss man bei diesem Gerät rechnen? 
  • Lohnt es sich ein Neugerät zu kaufen? 
  • Kommt ein Occasion Gerät in Frage? 
  • Könnte es von Vorteil sein, die gewünschten Prüfungen auswärtig machen zu lassen?